Bodenrichtwerte
Als Serviceleistung für Bürger, Wirtschaft und Verwaltungen und zur Unterstützung der Stadt-, Gemeinde und Wirtschaftsentwicklung in der Region veröffentlicht der Gutachterausschuss alle 2 Jahre Daten für die Wertermittlung und Marktinformationen.
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag richtet sich diese Veröffentlichung sowohl an Immobilienbesitzer oder Erwerbsinteressenten als auch an die Fachleute der Immobilienwirtschaft, die Wertermittlungssachverständigen und die politischen Entscheidungsträger mit den sie stützenden Verwaltungen.
Er legt dabei die Grundlagen des Gutachterausschusses bei seinen eigenen Wertermittlungen offen, die er auf Antrag nach bundes- und landesrechtlichen Berechtigungen zum Beispiel für Bürger, Verwaltungen und Gerichte erstellt.
Diese dienen auch der ständigen Überprüfung der zu veröffentlichenden Daten für die Wertermittlung.
Die beschlossenen Bodenrichtwerte und sonstigen Daten für die Wertermittlung sind Grundlagen für
• Kaufpreisverhandlungen der Marktteilnehmer
• Beleihungswertermittlung der Kreditinstitute
• Entwicklungs- und Investitionsentscheidungen regionaler und überregionaler Wirtschaftsunternehmen
• Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten
• Steuerliche Bewertungen, Steuerschätzungen und Steuerberatung
Die vom Gutachterausschuss sachverständig nach Erfahrungen und Marktlage erhobenen Daten für die Wertermittlung werden mit ihren Grundlagen und Anwendungshinweisen veröffentlicht. Sie stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen die sich auf Grund geänderter Marktverhältnisse oder neuerer Auswertungen und Beurteilungen ergeben können.